ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine an denen Sie die
Reitstunden buchen können, sind individuell nach Absprache.
Der Beitrag für den Unterricht muss am Ende der Reitstunde, bzw. während der letzten Reitstunde des Monats bezahlt werden.
Die monatlichen Preise können jederzeit zum folgenden Monat geändert werden. Wird der Preisänderung nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Empfang widersprochen, gelten die geänderten Preise als angenommen. Bei unentschuldigtem
Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde
besteht nicht.
Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, werden nicht nachgeholt. Sollte es einem
Reitschüler, einer Reitschülerin nicht möglich sein, an der vereinbarten Stunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24
Stunden vor Beginn der Reitstunde bei der Reitlehrer/in abgesagt werden. Den Anweisungen des Personals von Luisas
Reitschule ist unbedingt Folge zu leisten!
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann. Im Falle des
Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichts-pflicht für Luisas
Reitschule.
Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden oder Sonstiges der Reitunterricht ausfallen wird stattdessen eine
ausführliche Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht, abgehalten.
Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel,
Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in der Stallgasse und am Putzplatz. Mit dem Lederzeug
(Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach
Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)!
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf
nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und
Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.
An gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste,
überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz- keine Turnschuhe. Für Kinder und Jugendliche besteht ohne Ausnahme eine
Reithelm-Pflicht!
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen.
Und für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine
Verantwortung übernehmen.
Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.
Damit Mensch und Tier sich gleichermaßen wohl fühlen und Sie und Ihre Kinder Freude an dem schönen Hobby haben können,
bitten wir Sie sich an diese Regeln zu halten.